Rechtsprechung
VG Potsdam, 27.11.2012 - 3 K 1346/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 PassivrauchSchG BB, § 4 PassivrauchSchG BB
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2012 - 3 K 1346/09
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u. a. - klargestellt, dass entweder ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen verfassungsgemäß sei oder aber Ausnahmen zugelassen werden könnten.Diese Beeinträchtigung der beruflichen Betätigung ist auch nicht ein bloßer Reflex, sondern stellt einen unmittelbaren Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar (vgl. BVerf, Urteil vom 30.07.2008 -1 BvR 3262/07 u. a., NJW 2008, 2409, Rn. 91 - 94).
Die Eingriffsmittel dürfen zudem nicht übermäßig belastend sein, so dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG, Urteil v. 30.07.2008, a. a. O.).
Es steht auch kein anderes weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008, a. a. O. Rn. 115).
Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 Abs. 1 GG zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen bejaht und zugleich ausgeführt, dass solange der Bund von einer möglicherweise ihm zustehenden konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 GG) keinen Gebrauch gemacht habe, die Sperrwirkung des Art. 72 GG nicht eingreife (BVerfG, Urteil v. 30.07.2008, a. a. O. Rn. 97 f.).